Nebenerwerbsunternehmer: Anschaffungskosten aus Vorjahr geltend machen?
Frage
Ich bin seit Juni 2012 nebenberuflich als CAD-Dienstleister/ Konstrukteur selbständig. Im Hauptberuf arbeite ich angestellt in Vollzeit ebenfalls als Konstrukteur. In 2013 habe ich mir eine 3D-CAD-Software angeschafft und eine entsprechende Schulung absolviert. Habe ich als Kleinunternehmer die Möglichkeit, die Kosten (Schulung an sich, Fahrtkosten, Übernachtung) noch beim Einkommensteuerausgleich 2012 steuermindernd geltend zu machen?
Antwort
Zeitliche Vorlaufkaufkosten aus dem Jahre 2012, die in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer Erwerbsquelle im Jahre 2013 stehen, können Sie im Veranlagungszeitraum 2012 absetzen.
Die notwendigen Angaben sind in dem Vordruck EÜR einzutragen. Zur Vermeidung weiterer Nachfragen ist zu empfehlen in einem Begleitschreiben, diese Vorlaufkosten zu erläutern.
Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Oktober 2013
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