Navigation

Nebenerwerbsunternehmer: Anschaffungskosten aus Vorjahr geltend machen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin seit Juni 2012 nebenberuflich als CAD-Dienstleister/ Konstrukteur selbständig. Im Hauptberuf arbeite ich angestellt in Vollzeit ebenfalls als Konstrukteur. In 2013 habe ich mir eine 3D-CAD-Software angeschafft und eine entsprechende Schulung absolviert. Habe ich als Kleinunternehmer die Möglichkeit, die Kosten (Schulung an sich, Fahrtkosten, Übernachtung) noch beim Einkommensteuerausgleich 2012 steuermindernd geltend zu machen?

Antwort

Zeitliche Vorlaufkaufkosten aus dem Jahre 2012, die in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer Erwerbsquelle im Jahre 2013 stehen, können Sie im Veranlagungszeitraum 2012 absetzen.

Die notwendigen Angaben sind in dem Vordruck EÜR einzutragen. Zur Vermeidung weiterer Nachfragen ist zu empfehlen in einem Begleitschreiben, diese Vorlaufkosten zu erläutern.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Oktober 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben