Nebenerwerbsselbständigkeit: zu zahlende Steuern?
Frage
Neben meinem Hauptberuf im Angestelltenverhältnis, welches ein Jahresbrutto bei ca. 42.000 Euro umfasst, möchte ich ein Nebengewerbe eröffnen. Mein Jahresumsatz wird voraussichtlich bei 36.000 Euro liegen. Werbungskosten habe ich nicht sonderlich viele. Und auch für den Kleinbetrieb wende ich nicht viel auf. Mit welchen steuerlichen Abzügen muss ich ca. rechnen?
Antwort
Jahresbrutto und Umsatz zusammen ergeben nicht unmittelbar das zu versteuernde Einkommen.
Auch der Familienstatus und eine mögliche Kirchenzugehörigkeit sind wichtig um eine Prognose zu stellen. Kinder und andere Sonderausgaben runden die möglichen Fragen ab.
Damit ich aber eine "Hausnummer" nennen kann, gehe von einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro aus.
Hier werden bei Einzelveranlagung an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag rund 23.000 Euro fällig.
Davon sind die vom Arbeitgeber eingehaltenen Lohnsteuern abzuziehen.
Dies ergibt einen Grenzsteuersatz von 42% - also den Spitzensteuersatz.
Rücklagen sollten daher ohne Berücksichtigung der von 36% auf 42% steigenden Progressionskurve in Höhe von rd. 40% gebildet werden.
Das Ganze ohne Berücksichtigung von möglicher Gewerbesteuer die auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann und ohne Umsatzsteuer, die zumindest periodenübergreifend liquiditätsneutral ist.
Quelle:
Carsten Schupp StB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
Juli 2014
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