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Nebenerwerbsselbständigkeit: Steuernummer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Angestellter einer Firma und möchte zusätzlich ein Unternehmen gründen. Laut meinem Steuerberater reicht ein Einzelunternehmen aus. Muss meine private Steuer-Nr. auf der Rechnung stehen oder muss man eine neue beantragen? Wäre es ratsam ein Firmenkonto zu eröffnen oder nicht? Bekomme ich die Umsatzsteuer-IdNr. vom Finanzamt?

Antwort

Wenn Sie Ihr Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens führen, müssen Sie bei der Stadt/Gemeinde eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Danach erhalten Sie von Ihrem Finanzamt einen Fragebogen zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit.

Aufgrund dieses von Ihnen ausgefüllten Fragebogens wird das Finanzamt Ihnen eine neue Steuer-Nummer. zuteilen, da Ihre jetzige Steuer-Nummer wahrscheinlich nur für den Arbeitnehmerbereich war. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) können Sie ebenfalls mit diesem Fragebogen beantragen, und zwar dann, wenn Sie Leistungen mit dem EU-Ausland tätigen (z.B. Einkäufe von Waren, Lieferungen ins EU-Ausland). Falls Sie dies nicht haben, benötigen Sie auch keine USt-IdNr. Auf Ihren Ausgangsrechnungen ist die Steuer-Nummer anzugeben, reicht als Rechnungsbestandteil.

Ob Sie ein extra Firmenkonto anlegen, hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab. Sinnvoll wäre es schon, dass alle Vorgänge des Betriebes über ein Firmenkonto laufen. Dies ist transparenter. Da Sie ja noch weiterhin Angestellter bleiben, bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt usw. vom Angestelltengehalt. Sollte sich auf dem Firmenkonto ein Überschuss ansammeln, können Sie diesen ja auf das Privatkonto überweisen.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
April 2016

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