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Nebenerwerbsselbständigkeit: Freibeträge?

Frage

Ich bin hauptberuflich Angestellter in Vollzeit und beziehe ein entsprechendes Gehalt. Zusätzlich bin ich seit April 2014 als Dozent in der Erwachsenenbildung, demnach als Freiberufler tätig und erziele hierdurch einen mtl. Gewinn unter 450,00 Euro. Eine Person aus meinem Bekanntenkreis machte mich darauf aufmerksam, dass es bei derartigen Konstellationen Freibeträge geben soll, die für mich als selbstständig tätiger Dozent steuerrechtlich zum Tragen kämen?

Er hat speziell die Summe 5.400 Euro genannt, die ich - auch als Selbstständiger - im Jahr erzielen darf, ohne dass hiervon Steuer- oder Sozialabgaben abgeführt werden müssen? Ich kann es mir nicht so recht vorstellen, aber auf der anderen Seite würde es für mich Sinn machen, zumal ein Arbeitnehmer einer geringfügigen Beschäftigung mit bis zu 450,00 Euro nachgehen darf, ohne dass diese steuerlich betrachtet wird. Können Sie mich in diesem Punkt aufklären, damit ich meine ESt-Erklärung im nächsten Jahr ggf. anpassen kann?

Antwort

Für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gibt es keinen Grundfreibetrag, nur einen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro - nach §3 Nr. 26 EStG.
Den kann man von den Einnahmen abziehen. Sollten die tatsächlichen Betriebsausgaben jedoch höher als der obengenannte Freibetrag sein, werden natürlich diese angesetzt.

Desweitern könnte man prüfen, ob es sich um steuerfreie Einnahmen handelt bzgl. der Umsatzsteuer.
Als steuerfreie Einnahmen gelten z.B. Dozenten-Tätigkeiten an einer staatlichen Universität oder wenn die Einnahmen im ganzen Jahr nicht mehr wie 17.500 Euro betragen, in dem Fall unterliegt man der Kleinunternehmerreglung.

Quelle:
Carsten Schupp StB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
November 2014

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