Nebenerwerbsgründung: Umsatz- und Gewinngrenzen?
Frage
Ich plane eine nebengewerbliche Neugründung im Bereich Handel/Dienstleistung mit Unterhaltungselektronik als Einzelunternehmen. Jetzt liest man ja von diversen steuerlichen Umsatz- und Gewinngrenzbeträgen. Welche sind in meinem Fall wichtig? Und welche Konsequenzen ergeben sich für mich daraus? - Kleinunternehmerregelung (Umsatz 17.500 Euro/50.000 Euro) - doppelte Buchführung (Gewinn 50.000 Euro oder Umsatz 500.000 Euro) - Gewerbesteuer (Umsatz 24.500 Euro).
Antwort
Bei der Umsatzsteuer gibt es die Grenze im Umsatz des laufenden Jahres von nicht mehr als 17.500 Euro, dann ist Kleinunterregelung auf Antrag möglich. Dies bleibt so lange, bis dies überschritten wird. Für das Folgejahr heißt es dann, Vorjahresumsatz nicht mehr als 17.500 Euro und Umsatz des laufenden Jahres von nicht mehr als 50.000 Euro. Wenn die Kleinunternehmerregelung gewählt wird, gibt es keine MwSt auf Einnahmen, aber auch keinen Vorsteuerabzug aus Ausgaben. D.h. alles wird brutto gerechnet. Die Kleinunterregelung kann vorteilhaft sein
- bei niedrigem Umsatz,
- die Kunden sind Endverbraucher und
- relativ wenig an betrieblichen Investitionen.
Buchführungspflichtig nach dem Steuerrecht wird man, wenn der Gewinn (= Einnahmen abzgl. Betriebsausgaben) den Betrag von 50.000 Euro übersteigt oder der Jahresumsatz mehr als 500.000 Euro ist. Wenn man nicht darüber kommt, kann man für das Finanzamt die vereinfachte Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Dazu werden die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet. Dies ist einfacher als die doppelte Buchführung mit Erfassung von Beständen und Forderungen und Verbindlichkeiten.
Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Liegt der Gewinn unter diesem Betrag fällt keine Gewerbesteuer an.
Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr