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Nebenerwerbsgründung: Einkommensteuer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Arbeitskollege und ich planen unsere Selbständigkeit und haben diesbezüglich eine nicht ganz unerhebliche Frage. Grundsätzlich ist für uns die Planung recht klar, allerdings sind wir beide aktuell in festen Arbeitsverträgen. Ich habe zusätzlich noch einen 400 Euro-Job als Nebentätigkeit. Unser Wunsch wäre es, unsere neue gemeinsame Agentur zu Beginn neben unseren Haupttätigkeiten zu betreiben, um uns im Vorfeld einen Kundenstamm aufzubauen, um dann einige Monate später voll durchzustarten. Wir wissen noch nicht, welche Rechtsform sinnvoll wäre. Aber wie könnte das mit der Einkommensteuer funktionieren? Dass wir dann nicht in der Lohnsteuerklasse 1 unterkommen, ist uns bewusst. Für uns wäre es aber eine gute Möglichkeit in den ersten Monaten nicht von Krediten etc. abhängig zu sein.

Antwort

Die Steuerklasse spielt im Steuerrecht am Ende des Jahres keine Rolle mehr. Sie dient lediglich der groben Einsortierung und dem Steuerabzug bei Einkünften aus Anstellungsverhältnissen. Sie erzielen (hoffentlich) kleine Gewinne oder eben auch Anlaufverluste. Diese werden, je nach Rechtsform einheitlich und gesondert festgestellt und dann mit Ihren anderen Einkünften verrechnet oder hinzugerechnet.

Die darauf entfallende Steuer müssen Sie im Wege der Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06. 10.09. und 10.12 entrichten. Sollten Sie eine GmbH oder UG gründen, so entsteht für diese Gesellschaft Körperschaftsteuer, die ebenfalls zu diesen Terminen vorauszubezahlen ist. Sollten sich am Ende des Jahres höhere oder niedrigere Steuern ergeben, so erhalten Sie zu viel gezahlte Steuern erstattet oder müssen nachzahlen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner GbR
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mai 2015

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