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Nebenberuflicher Übungsleiter: Freibetrag?

Frage

Ich bin Arbeitnehmer als Webentwickler. Ich möchte nun nebenberuflich als Übungsleiter arbeiten. Ich überlege nun, einen Abitur-Vorbereitungskurs zu leiten - eine GbR für die von der Landesbehörde bescheinigt wurde, dass sie auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Ich würde über einen Vertrag zur freien Mitarbeit einen Brutto-Betrag unter 2.400 Euro bekommen. Habe ich hier Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag von Paragraf 3 Nummer 26? Ich verstehe leider nicht, ob eine GbR, die von der Landesbehörde wie oben erklärt, bescheinigt wurde die Bedingungen von Paragraf 3 Nummer 26 erfüllt.

Antwort

Ihre Tätigkeit ist nicht begünstigt, da die GbR zwar eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit erhält, aber die GbR nicht im Dienste oder Auftrag dieser (juristischen) anerkannten Person des öffentlichen Rechtes tätig ist. Es handelt sich bei dieser Bescheinigung im Zweifel lediglich um eine Art Zertifizierung, die keinen Einfluss auf die Anerkenntnis nach § 26 EStG hat.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Feburar 2017

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