Frage
Ich bin Arbeitnehmer als Webentwickler. Ich möchte nun nebenberuflich als Übungsleiter arbeiten. Ich überlege nun, einen Abitur-Vorbereitungskurs zu leiten - eine GbR für die von der Landesbehörde bescheinigt wurde, dass sie auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Ich würde über einen Vertrag zur freien Mitarbeit einen Brutto-Betrag unter 2.400 Euro bekommen. Habe ich hier Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag von Paragraf 3 Nummer 26? Ich verstehe leider nicht, ob eine GbR, die von der Landesbehörde wie oben erklärt, bescheinigt wurde die Bedingungen von Paragraf 3 Nummer 26 erfüllt.