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Nebenberufliche Selbständigkeit: Einkommensteuererklärung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich arbeite halbtags im OP und möchte mir ein zweites Standbein aufbauen im Bereich Alltagsbetreuung. Ich habe bereits eine Zertifizierung der Städteregion bekommen. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die steuerlichen Aspekte. Zählt das Geld aus der selbständigen Arbeit zu meinem Gehalt oder wird das bei der Einkommensteuererklärung separat aufgeführt oder ist es sogar steuerfrei? Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Antwort

Egal ob Gehalt oder Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit, diese sind i. d. R. immer der Einkommensteuer zu unterwerfen. Beide sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Ihre Selbständigkeit müssen Sie dem Finanzamt bei Beginn der Tätigkeit anmelden. Hierzu müssen Sie das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und dem Finanzamt zusenden. Da nicht nur Einkommensteuer, sondern ggf. auch Umsatz- und Gewerbesteuer entstehen, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, um Sie explizit für Ihre Unternehmung steuerlich zu beraten.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Juni 2019

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