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Nebenberufliche Einnahmen aus Selbständigkeit: Steuern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich arbeite in Vollzeit und erhalte ein Gehalt von ca. 4.000 Euro brutto monatlich. Neben meiner Haupttätigkeit habe ich als Designerin voraussichtlich nur für dieses Jahr Einnahmen, die sich pro Quartal ca. auf 1.500 Euro belaufen (also 6.000 Euro gesamt). Welche Steuern sind zu erwarten? Meine Lohnsteuer wird bereits von meinem Gehalt abgeführt. Gilt die Freigrenze für Kleinunternehmen nicht, wenn ich ein volles Gehalt habe oder muss ich auf die ca. 6.000 Euro aus meinem Kleinunternehmen auch Steuern zahlen?

Antwort

Zunächst ist zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer zu unterscheiden.

Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmerin zahlen Sie keine Umsatzsteuer. ACHTUNG: Sie dürfen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen!

Einkommensteuer: Da zahlen Sie auf den Gewinn die Einkommensteuer. Je nach Familiensituation und ggf. vorhandenem Einkommen eines/r Partners*in zahlen Sie auf den Gewinn den Grenzsteuersatz!

Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
Juni 2020

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