Kleinunternehmer: zweites Unternehmen anmelden?
Frage
Ich will Champagner in kleineren Mengen verkaufen. Vertriebswege sind OnlineShop und kostenpflichtige Tastings/Seminare. Unterliegt der Preis der Seminare der Umsatzsteuer von 19 %? Da ich schon ein anderes Gewerbe habe - wäre es denkbar das zweite Champagner-Gewerbe als Kleinunternehmer - also umsatzsteuerbefreit - zu führen/anzumelden (da wahrscheinlich der Umsatz die Größenordnung von 17.500 € vorerst nicht erreicht wird) und Champagner-Verkauf ja nun auch nichts mit Hausverkauf zu tun hat?
Antwort
Die Unternehmen sind nicht getrennt für die Berechnung der Umsatzgrenzen für die sog. Kleinunternehmerregelung zu behandeln. Sie sind nur ein umsatzsteuerliches Unternehmen, auch wenn Sie mehrere Betriebe unterhalten. Die Seminare unterliegen dem allgemeinen Steuersatz.
Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2016
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