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Kleingewerbe im Nebenberuf: Einkommensteuer?

Frage

Zusammen mit einem Freund führe ich nebenberuflich eine GbR, in der wir freie Trauungen durchführen. Nun werde ich zusätzlich mein eigenes Musikalbum veröffentlichen und werde hierzu ein eigens Kleingewerbe anmelden, um beide Tätigkeiten trennen zu können. Ich verkaufe auch CDs und andere Artikel, bin also kein Freiberufler, sondern Kaufmann. Wie ich schon herausfand, sind die GbR und ich selbst als Kleingewerbe unabhängig voneinander und jede Unternehmung hat ihren eigenen Freibetrag, um nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Nun bezieht sich meine Frage auf meine private Einkommensteuer: Muss ich Einkommensteuer auf den Gewinn meines Kleingewerbes und meinen anteiligen Gewinn (50%) der GbR bezahlen ODER muss ich Einkommensteuer auf den Teil bezahlen, den ich mir als Gewinn ausbezahle? Hintergrund: Ich würde gerne Güter und Dienstleistungen (z.B. Gesangsunterricht, Pflege der Gitarre, Mikrofon etc.), die ich im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Sänger benötige, direkt von den „Firmenkonten“ kaufen, ohne dass mir Einkommensteuer abgezogen wird.

Antwort

Gewinne aus gewerblichen Tätigkeiten im Rahmen einer Einzelunternehmung sowie einer GbR unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Die Gewinne aus der GbR werden Ihnen am Jahresende im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellen im Verhältnis Ihrer Beteiligung bzw. entsprechend der Gewinnverteilungsvereinbarung zugeordnet. Diese müssen dann in Ihrer persönlichen Einkommensteuer erklärt und versteuert werden. Dies trifft ebenfalls auf Ihre Einzelunternehmung zu. Auf Ebene der GbR sowie der Einzelunternehmung wird ggf. Gewerbesteuer zu zahlen sein. Diese wird im Gegenzug bis zum 3,8fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln

Stand:
Juni 2020

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