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Honorarkraft im Nebenerwerb: Anmeldung beim Finanzamt?

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Frage

Ich verdiene nebenberuflich ungefähr 50 Euro im Monat mit 2-3 Stunden Arbeit als Honorarkraft für einen Verein. Muss ich mich damit beim Finanzamt anmelden? Ansonsten bin ich 20 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gibt es da einen Betrag ab dem eine Meldung erforderlich ist oder muss ich das grundsätzlich melden?

Antwort

Sie sind verpflichtet die Einkünfte gegenüber dem Finanzamt zu erklären, da Sie im Jahr mehr als 410 Euro verdienen. Allerdings wird von Amt wegen ein sogenannter Härteausgleich bei der Veranlagung angewandt, so dass nur ein geringerer Teil der Besteuerung unterworfen wird. Sollten Sie jedoch mehr als 820 Euro verdienen, entfällt diese Härtereglung.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2014

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