GbR im Nebenerwerb plus Kurse anbieten: zweites Gewerbe anmelden?
Frage
Ich habe neben meinem Vollzeitjob eine GbR (gemeinsam mit einem Partner) gegründet. Dabei geht es primär um den Online-Verkauf von Fitnessartikeln. Zudem bin ich Vollzeit angestellt. Nun möchte ich zusätzlich regelmäßig Outdoorfitness-Kurse, also eine Art Kleingruppentraining im Freien anbieten. Der Verkauf geht über Einzeltickets bzw. 10er Karten. Die Einnahmen sollen nur an mich gehen, daher ist die Frage: Muss ich ein zusätzliches Gewerbe (in dem Falle ein zweites) anmelden? Gehört das geplante Training zu den freien Tätigkeiten/ freie Berufe und muss diese angemeldet werden? Ich danke im Voraus für die Hilfe.
Antwort
Mit der GbR üben Sie durch den Verkauf von Fitnessartikeln eine gewerbliche Tätigkeit aus. Sie erzielen gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung.
Wollen Sie (als Einzelperson) Fitness-Kurse anbieten, ist das eine eigene gewerbliche Tätigkeit, die Sie anmelden müssen. Ihre Tätigkeit ist nicht freiberuflich.
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
August 2017
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