GbR im Nebenerwerb: Umsatzsteuerpflicht?
Frage
Wir haben zum 01/2014 eine GbR gegründet und betreiben diese im Nebenerwerb. Wir vermitteln von uns geprüfte Unterkünfte (Italien) und Tennistraining im Paket. Sind wir umsatzsteuerpflichtig? Oder genügt eine Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres, auf welcher die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis mit berücksichtigt werden?
Antwort
Es handelt sich hier um Vermittlungsleistungen, welche als sonstige Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.
Werden die Leistungen an Nichtunternehmer ausgeführt, ist der Ort des leistenden Unternehmers (in diesem Fall der Sitz der GbR) als Ausführungsort anzusehen.
Demnach ist der Umsatz in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig.
Wenn die Leistungen an andere Unternehmer ausgeführt werden, verlagert sich der Ort der Leistung an den Empfängerort und ist dort steuerpflichtig.
Das heißt bei ausländischen Unternehmern entfällt die Steuerpflicht im Inland.
Ihre GbR ist gewerblich tätig. Daher muss zumindest eine Anlage EÜR beim Finanzamt eingereicht werden. Hier wird eine gesonderte Feststellung erstellt, aus welcher auch die Aufteilung des Gewinns oder Verlustes auf die einzelnen Gesellschafter hervorgeht.
Es ist außerdem ein Gewerbe bei der Stadt an zu melden. Das Finanzamt wird daraufhin einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" der GbR zusenden.
In der Regel sind gewerbliche Unternehmer nach Neuaufnahme einer Tätigkeit zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet.
Quelle:
Carsten Schupp StB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
März 2014
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