Reverse-Charge bei Etsy-Gebührenrechnungen?
Frage
1. Gilt für gewerbliche Verkäufer auf der Online-Plattform Etsy bezüglich der monatlichen Gebührenrechnungen die Umkehr der Steuerschuldnerschaft? Diese Gebührenrechnungen enthalten nämlich keine Umsatzsteuer. Etsy - einst nur amerikanische Online-Plattform, nun aber auch mit Sitz in Irland (Etsy Irland hat eine VAT-ID). 2. Was gilt bei den Etsy Direct Checkout Gebühren? Sind diese - ähnlich paypal - grundsätzlich umsatzsteuerfrei (Bankgebühren)?
Antwort
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
- Bei der Gebührenrechnung der Firma Etsy Irland gehe ich davon aus, dass es sich um eine sonstige Leistung § 3a (2) UStG handelt, ohne eine Ausnahmen des § 3a (3)ff. UStG. Somit ist die Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. Wenn Sie als Gewerbetreibender auch umsatzsteuerpflichtig sind, geht die Steuerschuld an Sie als Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren). Sofern Sie jedoch vorsteuerabzugsberechtigt (also keine umsatzsteuerfreie Tätigkeit) sind, können Sie die abgeführte Umsatzsteuer aus den Gebührenrechnungen gleichzeitig wieder als Vorsteuer geltend machen. Sie sind dadurch finanziell nicht belastet.
- Sofern es sich bei Etsy auch um Bankdienstleistungen i.S. § 4 Nr. 8 UStG handelt, sind diese Umsätze umsatzsteuerfrei.
Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Februar 2016
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