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Reverse-Charge bei Etsy-Gebührenrechnungen?

Frage

1. Gilt für gewerbliche Verkäufer auf der Online-Plattform Etsy bezüglich der monatlichen Gebührenrechnungen die Umkehr der Steuerschuldnerschaft? Diese Gebührenrechnungen enthalten nämlich keine Umsatzsteuer. Etsy - einst nur amerikanische Online-Plattform, nun aber auch mit Sitz in Irland (Etsy Irland hat eine VAT-ID). 2. Was gilt bei den Etsy Direct Checkout Gebühren? Sind diese - ähnlich paypal - grundsätzlich umsatzsteuerfrei (Bankgebühren)?

Antwort

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

  1. Bei der Gebührenrechnung der Firma Etsy Irland gehe ich davon aus, dass es sich um eine sonstige Leistung § 3a (2) UStG handelt, ohne eine Ausnahmen des § 3a (3)ff. UStG. Somit ist die Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. Wenn Sie als Gewerbetreibender auch umsatzsteuerpflichtig sind, geht die Steuerschuld an Sie als Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren). Sofern Sie jedoch vorsteuerabzugsberechtigt (also keine umsatzsteuerfreie Tätigkeit) sind, können Sie die abgeführte Umsatzsteuer aus den Gebührenrechnungen gleichzeitig wieder als Vorsteuer geltend machen. Sie sind dadurch finanziell nicht belastet.
  2. Sofern es sich bei Etsy auch um Bankdienstleistungen i.S. § 4 Nr. 8 UStG handelt, sind diese Umsätze umsatzsteuerfrei.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Februar 2016

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