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Verpflegungspauschale: zählt zum Umsatz?

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Frage

Ich bin nun Studienreiseleiterin (Kleinunternehmerin). Zählt die vom Reiseveranstalter an mich bezahlte Verpflegungspauschale (kleiner als Verpflegungsmehraufwand) zu meinem Umsatz?

Antwort

Die an Sie gezahlte Verpflegungspauschale stellt eine Nebenleistung dar. Nach Abschnitt 3.10 UStAE erklärt sich die Einheitlichkeit der Leistung (Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung). Das Honorar zuzüglich Verpflegungspauschale ist Ihr Gesamtumsatz.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
April 2018

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