Frage
Ich habe gelesen, dass man zwei verschiedene freiberufliche Tätigkeiten unter einer gemeinsamen Steuernummer durchführen kann. In meinem Fall sind das Übersetzen und Unterrichten. Als ich meine Steuernummer beantragt habe, habe ich als Bezeichnung des Betriebs "Übersetzen" angegeben, als ich aber meine Steuernummer erhalten habe, wurde mein Betrieb als "Dolmetscherin" bezeichnet (das ist ähnlich, aber nicht gleich). Daraus ergibt sich, angesichts der abzugebenden Steuererklärung, die Frage, ob ich es bei der Bezeichnung belassen kann, obwohl ich nicht dolmetsche, sondern eben übersetze und unterrichte? In dem Zusammenhang auch meine zweite Frage: Kann ich den Gewinn aus meinen beiden freiberuflichen Tätigkeiten zusammengefasst eintragen in Zeile 4 (Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit) der Anlage S oder muss ich das einzeln auflisten?