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Übersetzen und Unterrichten: Gewinne zusammenfassen?

Frage

Ich habe gelesen, dass man zwei verschiedene freiberufliche Tätigkeiten unter einer gemeinsamen Steuernummer durchführen kann. In meinem Fall sind das Übersetzen und Unterrichten. Als ich meine Steuernummer beantragt habe, habe ich als Bezeichnung des Betriebs "Übersetzen" angegeben, als ich aber meine Steuernummer erhalten habe, wurde mein Betrieb als "Dolmetscherin" bezeichnet (das ist ähnlich, aber nicht gleich). Daraus ergibt sich, angesichts der abzugebenden Steuererklärung, die Frage, ob ich es bei der Bezeichnung belassen kann, obwohl ich nicht dolmetsche, sondern eben übersetze und unterrichte? In dem Zusammenhang auch meine zweite Frage: Kann ich den Gewinn aus meinen beiden freiberuflichen Tätigkeiten zusammengefasst eintragen in Zeile 4 (Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit) der Anlage S oder muss ich das einzeln auflisten?

Antwort

Sie können Ihre gesamte freiberufliche Tätigkeit in einer Gewinnermittlung (Anlage EÜR) zusammenfassen, das Ergebnis geht dann in die Zeile der Anlage S.

Ich würde trotzdem in der Erläuterung dem Finanzamt gegenüber nochmals Ihre Tätigkeit klarstellen - auch dass Dolmetscherin falsch ist und was Sie tatsächlich tun. Ich gehe davon aus, dass Sie die zwei Tätigkeiten nicht getrennt führen.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Mai 2016

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