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UG gründen: Eröffnungsbilanz?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte eine UG gründen. Im Rahmen dieses Gründungsprozesses ist eine Eröffnungsbilanz verpflichtend. Diesbezüglich stellt sich mir die Frage, wann ich die Eröffnungsbilanz genau erstellen muss und wann die Eröffnungsbilanz an das Finanzamt geleitet werden muss?

Antwort

Die Eröffnungsbilanz muss auf den Tag der Errichtung, also den Tag der Beurkundung erfolgen.

Sie erhalten nach Beurkundung automatisch einen Fragebogen der Finanzverwaltung. Mit diesem Fragebogen wird auch die Eröffnungsbilanz angefordert. Sollten Sie kurzfristig mit Ihrem Unternehmen starten wollen, benötigen Sie schnell die Steuernummer. Von Fall zu Fall (insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie) kann das schon mal dauern. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie den Fragebogen schon ausfüllen und an das für die Gesellschaft zuständige Finanzamt nebst der im Fragebogen angeforderten Unterlagen senden:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Kapitalgesellschaft)
  • Einlageblatt zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion:

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