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Physiotherapie- und Ergotherapiepraxis: steuerlich trennen?

Frage

Ich habe mit dem Berufsverband für Physiotherapeuten telefoniert und die meinten zu mir, wenn ich eine Ergotherapiepraxis eröffne, muss ich meine Eigenverantwortung abgeben und kann die Ergotherapie ja nicht leiten, da ich keine gelernte Ergotherapeutin bin. Damit werde ich gewerbesteuerpflichtig, weil ich die Eigenverantwortung für die Ergotherapie abgeben muss. Können Sie mir dazu noch was sagen?

Antwort

Ihre Standesrichtlinien lassen m.E. eine von Ihnen geplante Praxis mit Physio- und Ergotherapie unter einem Dach nicht zu. Folglich hätten Sie steuerlich zwei "Betriebe" mit zwei getrennten Buchführungen. Ergotherapie ist in Ihrem Fall ein Gewerbebetrieb, da Sie selbst nicht die Qualifikation der Ergotherapeutin haben. Gewerbesteuer fällt jedoch erst ab einem steuerlichen Gewinn von 24.500 Euro an.

Wir empfehlen Ihnen für die konkrete Bearbeitung Ihrer Fragestellungen einen Steuerberater hinzuziehen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Februar 2015

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