Navigation

Physiotherapeut für Menschen und Pferde: getrennte Buchführung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich arbeite als freiberuflicher Physiotherapeut mit Masterabschluss und behandele Patienten auf Rezept, d.h. diese Einnahmen sind gewerbesteuerfrei. Zusätzlich behandele ich Pferde als Therapeut. Muss ich für beide Einkommen Gewerbesteuer bezahlen? Ich habe keine getrennte Buchführung, weil eine Kostenaufteilung nur mit großem Aufwand möglich wäre, weil ich meist zu meinen Kunden gefahren werde. Ich bin 100% blind, deshalb von der Umsatzsteuer befreit.

Antwort

Die Pferdetherapeuten erzielen u.E. gewerbliche Einkünfte. Sie sollten auf jeden Fall zwei getrennte Gewinnermittlungen erstellen. Die Kosten müssen ggf. im Schätzungswege aufgeteilt werden.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben