Physiotherapeut für Menschen und Pferde: getrennte Buchführung?
Frage
Ich arbeite als freiberuflicher Physiotherapeut mit Masterabschluss und behandele Patienten auf Rezept, d.h. diese Einnahmen sind gewerbesteuerfrei. Zusätzlich behandele ich Pferde als Therapeut. Muss ich für beide Einkommen Gewerbesteuer bezahlen? Ich habe keine getrennte Buchführung, weil eine Kostenaufteilung nur mit großem Aufwand möglich wäre, weil ich meist zu meinen Kunden gefahren werde. Ich bin 100% blind, deshalb von der Umsatzsteuer befreit.
Antwort
Die Pferdetherapeuten erzielen u.E. gewerbliche Einkünfte. Sie sollten auf jeden Fall zwei getrennte Gewinnermittlungen erstellen. Die Kosten müssen ggf. im Schätzungswege aufgeteilt werden.
Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2018
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