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Parkgebühren und Mautkosten in Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigen?

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Frage

Als Sprachtrainer mit Kleinunternehmerregelung möchte ich die Fahrten zu den Kunden mittels meines Privat-PKW abwickeln und die Entfernungspauschale von 0,30 Ct/km in Anspruch nehmen. Kann ich dann noch zusätzlich anfallende Parkgebühren und Mautkosten als Reisenebenkosten in meiner EÜR berücksichtigen?

Antwort

Parkgebühren und Straßenbenutzungsgebühren sind Reisenebenkosten. Diese haben mit der Pauschale für die Fahrtkosten nichts zu tun und können berücksichtigt werden (LStR 9.8)

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2013

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