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Offene Ladenkasse: Bonpflicht und Kassenbuch?

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Frage

Ich habe ein Kleingewerbe seit Kurzem und verkaufe Tanzbekleidung. Mein Umsatz 2019 betrug 12.400 Euro und die Ausgaben betrugen 12.700 Euro. Sämtliche Verkäufe habe ich in ein Buch eingetragen und anschließend in meine Excel-Tabelle (Einnahmen/Ausgaben) übertragen. Ca. 80% waren Barverkäufe, der Rest wurde per Paypal und Überweisung bezahlt. Nun habe ich ein paar Fragen: 1. Seit Anfang dieses Jahres gibt es ja die Bonpflicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich aber weiterhin meine Barkasse führen ohne Belege auszustellen, da ich ja vorher auch keine elektronische Kasse hatte? 2. Bei der Recherche bin ich darauf gestoßen, dass ich u.U. ein Kassenbuch hätte führen müssen? Die Aussagen waren sehr widersprüchlich.

Antwort

Da ich annehme, dass Sie eine offene Ladenkasse führen, müssen Sie ein Kassenbuch führen, um auch eine ordnungsgemäße Buchführung gewährleisten zu können. Je nach persönlichen Gegebenheiten müssen auch strengere Regelungen eingehalten werden. Dies lässt sich jedoch ohne genauere Überprüfung nicht feststellen.

Die verpflichtende elektronische Belegausgabe ist bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vorgesehen. Bei offenen Ladenkassen besteht hingegen keine verpflichtende Belegausgabe.

Da insbesondere bei der Kassenbuchführung viele Formalien eingehalten werden müssen und das Thema Kassenführung generell ein sehr vielschichtiges Thema ist, sei Ihnen auf jeden Fall angeraten einen Steuerberater zu konsultieren, um Ihren Fall genauer zu analysieren.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Januar 2020

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