Frage
Ich habe ein Kleingewerbe seit Kurzem und verkaufe Tanzbekleidung. Mein Umsatz 2019 betrug 12.400 Euro und die Ausgaben betrugen 12.700 Euro. Sämtliche Verkäufe habe ich in ein Buch eingetragen und anschließend in meine Excel-Tabelle (Einnahmen/Ausgaben) übertragen. Ca. 80% waren Barverkäufe, der Rest wurde per Paypal und Überweisung bezahlt. Nun habe ich ein paar Fragen: 1. Seit Anfang dieses Jahres gibt es ja die Bonpflicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich aber weiterhin meine Barkasse führen ohne Belege auszustellen, da ich ja vorher auch keine elektronische Kasse hatte? 2. Bei der Recherche bin ich darauf gestoßen, dass ich u.U. ein Kassenbuch hätte führen müssen? Die Aussagen waren sehr widersprüchlich.