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Naturpädagogisches Angebot und landwirtschaftlichen Betrieb zusammenlegen?

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Frage

Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb. Ich möchte mich gerne zusätzlich im Bereich Naturpädagogik selbständig machen (ich bin Sozialpädagogin). Ist es möglich, dies als Teil des Betriebs laufen zu lassen?

Antwort

Da es sich um zwei unterschiedliche Einkunftsarten handelt, müssen die jeweiligen Tätigkeiten auch buchhalterisch getrennt aufgeführt werden.

Zum einen liegen Einkünfte aus §13 EStG Land- und Forstwirtschaft vor (www.gesetze-im-internet.de (www)).
Der Zweig der Sozialpädagogik ist nach §18 EStG als selbständige Tätigkeit zu betrachten (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html).

Quelle:
Carsten Schupp StB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
März 2014

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