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Maschinen und Werkzeugen in Einzelunternehmen und GbR einsetzen: Inventur?

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Frage

Wie verfahre ich mit Maschinen und Werkzeugen, die ich einerseits in meinem Einzelunternehmen einsetze, sowie in meiner GbR benutzen will?$Kann ich diese "doppelt" führen - z.B. in der Eröffnungsinventurliste der Unternehmen?

Antwort

Sie können die Maschinen und Werkzeuge nicht doppelt erfassen. Da Sie diese Wirtschaftsgüter sowohl in Ihrem Einzelunternehmen als auch in der GbR nutzen, müssen Sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) die Maschinen und Werkzeuge Ihrem Sonderbetriebsvermögen I in der GbR zuordnen.
Im Einzelunternehmen werden die Wirtschaftsgüter nicht ausgewiesen, Sie können sie aber durchaus für Ihre Tätigkeit im Einzelunternehmen verwenden.

Quelle: Rebekka Appel
Dipl.-Kffr. – Steuerberaterin
Steuerberatung Rebekka Appel
Mitglied der Steuerberaterkammer München
März 2016

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