Frage
Ich habe im letzten Jahr ein Gewerbe angemeldet als Ernährungsberaterin und Kursleiterin für Entspannungskurse (Autogenes Training). Seitdem gebe ich Kurse; Ernährungsberatung ist bisher nicht erfolgt, da keine Nachfrage war. In meiner Einkommensteuererklärung für 2018 habe ich selbstverständlich eine EÜR mit abgegeben. Nun muss ich Steuern nachzahlen. Meine Frage ist nun: Gibt es keinen Freibetrag für Einkommen aus Kursleitertätigkeiten oder fallen sie in meinem Fall nicht darunter, da ich ein Gewerbe angemeldet habe? Kann ich solche Kurse auch ohne Gewerbe/Freiberuflichkeit geben?