Frage
Meine Kollegin und ich sind freiberuflich tätig (Grafikdesign und Text) und möchten im Markt als GbR auftreten. Um die EÜR und die USt-Erklärungen der GbR einfach zu halten, würden wir dort nur die gemeinsamen Einnahmen angeben wollen, jedoch nicht unsere abziehbaren Ausgaben. Denn fast alle Ausgaben lassen sich einem der beiden GbR-Gesellschafter zuordnen und theoretisch besser in dessen eigener EÜR und USt-Erklärung berücksichtigen. So hat z.B. jeder sein eigenes Büromaterial. Kein gemeinsames Büro. Jeder fährt mit eigenem Auto zu Kundenbesuchen. Ebenso hat die GbR kein Betriebsvermögen - beide Gesellschafter arbeiten mit ihrem eigenen Computer. Ist o.g. Vorgehen legitim oder müssen stattdessen sämtliche abziehbare Ausgaben, die bei gemeinsamen Projekten entstehen, in den Erklärungen der GbR angegeben werden - und nicht wie von uns bevorzugt in den Erklärungen des jeweiligen Gesellschafters?