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Friseursalon plus Coaching: Gewinnverteilung?

Frage

Ich plane in 2018 die Gründung eines Friseursalons plus Angebote zum Coaching bei Persönlichkeitsentwicklung. Eine Friseurmeisterin möchte mit mir kooperieren. Die junge Frau wäre zunächst die maßgebliche Umsatzträgerin, bis weitere Umsatzträger/innen eingestellt werden können. Ich bin Volljuristin und habe langjährige Management- und Geschäftsführungserfahrung in Aufbau und Entwicklung von Zahnarztpraxen. Ich investiere 100.000 Euro und arbeite vollumfänglich mit. Meine Frage: Wie lässt sich da eine angemessene Gewinnverteilung gestalten, da ich absolut fair bleiben möchte.

Antwort

Eine pauschale Regelung für den von Ihnen beschriebenen Fall gibt es nicht. Es ist reine Verhandlungssache der Gründer und immer eine Einzelfallentscheidung. Die Gewinnverteilung kann über verschiedene Wege erfolgen, z.B. über eine feste Einmalzahlung oder über eine vereinbarte prozentuale Verteilung.

Ich empfehle Ihnen dringend, die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Sie sollten insbesondere klären, welche Rechtsform für das gemeinsame Unternehmen gewählt werden soll. In diesem Rahmen kann auch die Gewinnverteilung bzw. deren Ausgestaltung festgesetzt werden.

Ich hätte einen weiteren Tipp: Wenn Sie die Friseurdienstleistungen und die Coaching-Angebote in ein und demselben Objekt anbieten möchten, empfehle ich Ihnen, etwaige baurechtliche Auflagen vor dem möglichen Umbau prüfen zu lassen. Dies gilt auch, wenn sich das Objekt im Eigentum von Ihnen oder der Friseurin befinden sollte. Die Handwerkskammern bieten hierzu in der Regel kostenlose Beratung an (Stichwort: Standortberater).

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Dezember 2017

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