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Einzelkauffrau: Buchhaltungspflicht?

Frage

Derzeit habe ich nur ein Kleingewerbe angemeldet, möchte aber ein richtiges Gewerbe anmelden. Ich bin Kauffrau und bin auch angestellt und möchte einen Internethandel mit verschiedenen Produkten anbieten. Bin ich daher zur doppelten Buchhaltung verpflichtet? Auch wenn es sich noch um wenig Umsatz bzw. Gewinn handelt?

Antwort

Auch als Einzelkauffrau sind Sie nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz auch handelsrechtlich nicht zur Führung von Büchern verpflichtet, wenn Ihr Umsatz nicht mehr als 500.000 Euro und der Gewinn nicht mehr als 50.000 Euro beträgt.

Sie müssen lediglich eine sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung führen.

Quelle:
Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner
Steuerberaterkammer Düsseldorf
August 2013

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