Einstiegsgeld in Einnahmen-Überschuss-Rechnung angeben?
Frage
Ich habe aus ALG II gegründet und für den Zeitraum von sechs Monaten Einstiegsgeld erhalten. Jetzt frage ich mich, wo und wie ich die Förderung in meiner Steuererklärung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) buchen muss. Vielleicht gehört es auch in die Einkommensteuerklärung? Irgendwo will das Finanzamt doch sicherlich sehen, dass ich etwas erhalten habe.
Antwort
Das Ihnen gewährte und gezahlte Einstiegsgeld ist nach § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz i.V.m. § 16b SGB II steuer- und sozialversicherungsfrei und in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht anzugeben. Dieser Zuschuss fällt auch nicht unter den Progressionsvorbehalt.
Ein separater Hinweis an das Finanzamt ist nicht zu geben.
Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
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Mai 2019
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