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Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Privatentnahmen buchen?

Frage

Wir benutzen zur Buchhaltung eine Software, mit der wir alle Geschäftsausgaben im Sinne der doppelten Buchführung verbuchen können. Bisher war unser Privat- und Geschäftskonto nicht getrennt. Die Umsätze, Mehrwertsteuer, Gewinne und Verluste wurden durch das Programm nun bereits automatisch angegeben und auch Steuernachzahlungen etc.

Ich habe bisher allerdings keine Privatentnahmen verbucht. Sind wir dazu verpflichtet? Denn im Jahr 2013 ruhte das Unternehmen in den Sommermonaten. Wir hatten in dieser Zeit aber gelegentlich noch Zahlungseingänge von Rechnungen erhalten und dann müsste ich ja vermutlich alle Privatentnahmen weiterbuchen? Von meinem logischen Verständnis her denke ich auch, es müsste nicht sein, Privatentnahmen zu buchen, da diese sicher nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung mit eingehen.

Antwort

Wie Sie richtig angemerkt haben, beeinflussen Privatentnahmen nicht den Gewinn/Verlust Ihres Einzelunternehmens. Sollten Sie Schuldzinsen im Rahmen Ihrer Gewinnermittlung als Betriebsausgaben geltend machen, beeinflussen Entnahmen und Einlagen unter Umständen doch - zumindest indirekt - den Gewinn Ihres Einzelunternehmens. Gem. § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn Sie auf so genannte Überentnahmen zurückzuführen sind.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
September 2014

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