Frage
Ich habe ein Gewerbe als Kleinunternehmerin angemeldet und muss meinen Gewinn mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung nachweisen.
1. Frage: Wenn ich Rechnungen bezahle, reicht es als Ausgabebeleg die Rechnung einzureichen oder muss ich zu jeder Rechnung meinen Bankkontoauszug beilegen, um die Ausgabe nachzuweisen?
2. Frage: Wenn das Leistungsdatum der Rechnung am 28.12.2016 war und das Rechnungsdatum 03.01.2017 - in welchem Jahr soll ich diese Rechnung bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung berücksichtigen?
3. Frage: Ich habe Weiterbildungskurse absolviert und frage mich, ob ich die Kosten dafür als Ausgabe bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung berücksichtigen kann oder als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben muss?