Einkünfte aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit: getrennte Buchhaltung?
Frage
Ich habe dieses Jahr das erste Mal gleichzeitig als selbständige Einzelperson Einkünfte aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit. Brauche ich hierfür mehrere Steuernummern? Bisher läuft alles über eine Steuernummer. Ich arbeite mit dem SKR 03 in meiner Buchhaltung. Für alle Einnahmen und Ausgaben nutze ich im Moment das gleiche Bankkonto. Gerne würde ich der Übersicht halber und zur Vorbereitung auf die Einkommensteuererklärung meine gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit buchhalterisch trennen. Wie mache ich das? Wenn ich zwei getrennte Buchhaltungen anlege, die vom gleichen Bankkonto buchen, muss ich dann in jedem Tätigkeitsfeld die jeweils nicht relevanten Buchungen als Privateinlage / -entnahme buchen? Oder kann ich alle Tätigkeitsbereiche zwar in einer Buchhaltung aufnehmen, aber irgendwie getrennt behandeln? Mit Kostenstellen z.B.?
Antwort
Sie haben selbst erkannt, wie schwierig es ist, die unterschiedlichen Einkunftsquellen zu trennen. Aus diesem Grunde wäre es besser, ein weiteres Finanzkonto einzurichten, damit zwei getrennte Buchhaltungen erstellt werden können. Mehrere Steuernummern benötigen Sie grundsätzlich nicht. Beide Buchhaltungen müssen dann für Zwecke der Umsatzsteuer zusammengefasst werden. Das kann über einen eingerichteten Konsolidierungskreis erreicht werden oder Sie erstellen eine Excel-Datei. Zwei getrennte Buchhaltungen über ein Bankkonto mit Entnahmen und Einlagen zu buchen ist falsch und, sollten Sie bilanzieren, nicht zu empfehlen. Die Idee über Kostenstellen zu arbeiten ist zwar möglich aber sehr aufwendig. Als Zwischenlösung wären unterschiedliche Erlös- und Kostenkonten denkbar, die Sie dann für die spätere Steuererklärung trennen müssen.
Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juli 2016
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