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Einkommen-Überschuss-Rechnung nur online?

Frage

Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und werde voraussichtlich nicht über die 17.500 Euro kommen. Jetzt möchte ich gerne nach der Einkommen-Überschuss-Rechnung mit dem Finanzamt abrechnen. Mein Opa hatte damals ein ganz einfaches Heft/Buch zum Ausfüllen für jeden Monat. Gibt es so was noch? Ich finde leider nur noch Online-Lösungen.

Antwort

So ganz werden Sie als Gewerbetreibender nicht darum herum kommen, sich mit der EDV zu beschäftigen. Wenn Sie auch bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro pro Jahr nicht unbedingt eine Anlage EÜR ausfüllen müssen, so verlangt das Finanzamt dennoch von Ihnen, Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, wenn Ihr Gewinn im Kalenderjahr 410 Euro übersteigt. Auch Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen will das Finanzamt als Datensatz von Ihnen haben.

Wenn Sie auf die Anlage EÜR verzichten wollen, können Sie Ihren Gewinn durch eine "freie" Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, wie Sie diese Gewinnermittlung gliedern, aber sie soll sich an den Gegebenheiten Ihres Betriebs orientieren und dem Finanzamt ermöglichen, schnell und einfach einen Einblick in Ihre steuerliche Situation zu bekommen.

Empfehlenswert ist beispielsweise folgende Gliederung, die Sie aber anhand der Besonderheiten Ihres Unternehmens anpassen sollten, d.h. Posten, die nur sehr geringe Beträge enthalten und ähnliche Positionen darstellen, fassen Sie zusammen, große Posten mit unterschiedlichen Inhalten gliedern Sie dagegen weiter auf.

Sinnvoll ist es, mit Nettobeträgen zu rechnen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind. Dann haben Sie alle benötigten Werte für Ihre Umsatzsteuererklärung gleich zur Hand.

Ihr Name
Ihre Anschrift
Ihre Steuernummer

Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG für die Zeit
vom 1. Januar 20xx bis 31. Dezember 20xx
(Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Betriebseinnahmenin Euro
Umsatzerlöse (netto)xx.xxx
Umsatzsteuerxx.xxx
vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuerxx.xxx
Betriebseinnahmen insgesamtxx.xxx
Betriebsausgabenin Euro
Absetzung für Abnutzung lt. Verzeichnisxx.xxx
Raumkostenxx.xxx
Telefon, Mobilfunk, Internetxx.xxx
Beiträge und Gebührenxx.xxx
Werbekostenxx.xxx
Schuldzinsenxx.xxx
gezahlte Vorsteuerbeträgexx.xxx
an das Finanzamt entrichtete Umsatzsteuerxx.xxx
Bewirtungskosten, abziehbar (70 %)
Bewirtungskosten, nicht abziehbar (30 %) xx.xxx
xx.xxx
Kfz-Kostenxx.xxx
Sonstige Betriebsausgabenxx.xxx
Betriebsausgaben insgesamtxx.xxx
Gewinn/Verlust 20xxxx.xxx

Quelle:
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Dezember 2015

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