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EÜR: Privatanteil für Telekommunikation berechnen?

Frage

Meine Tochter hat ein Internetdienstleistungs-Einzelunternehmen, wobei Internet und Telefon auch privat genutzt wird. Wie wird der Privatanteil für Telekommunikation in Zeile 39 der EÜR berechnet?

Antwort

Der Privatanteil für die Telekommunikation muss geschätzt werden. Eine feste Größe gibt es nicht, so dass es auf den Einzelfall ankommt. Entweder Sie versuchen es mit einer absoluten Größe (z.B. mtl. 50 Euro netto) oder 20%- 30% der Aufwendungen. Es kommt natürlich auf die Höhe der Rechnung an und wie hoch der private Nutzungsanteil geschätzt werden kann. Viel Erfolg bei der Suche nach Argumenten für die betriebliche Veranlassung.

Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
April 2019

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