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Buchführungspflicht für eingetragenen Kaufmann?

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Frage

Bin ich buchführungspflichtig, wenn ich als e.K. im HR eingetragen bin, auch wenn ich unter 500.000 Euro Umsatz/50.000 Euro Gewinn mache?

Antwort

Einzelkaufleute sind gemäß § 241a HGB von der Buchführungspflicht befreit, wenn Sie die mittlerweile auf 600.000,00 Umsatz / 60.000,00 Euro Gewinn erhöhte Grenze nicht überschreiten.

Nur wenn Sie die Grenze an zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten, müssen Sie buchführen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mai 2016

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