Aufteilung betriebliche und private Kosten?
Frage
Ich habe neulich als selbständige Vertreterin eines Unternehmens für Haushaltsartikel (als Nebenberuf und unter der Kleinunternehmerregelung) angefangen.
1. Ich kaufe Lebensmittel und nutze ein Teil für die Produkt-Vorführung, mit einem Teil übe ich die Zubereitung vorab zu Hause (danach isst meine Familie das Ergebnis), und der Rest landet in meinem Speisekammer, wovon ich ebenfalls für die Familie Speisen zubereite. Welchen Teil darf ich steuerlich absetzen?
2. Ich kaufe Produkte von dem Unternehmen als Muster und zeige sie in meinen Vorführungen. Ich nutze sie aber auch in meinem Haushalt. Dies ist allerdings auch für mein Geschäft nützlich, da ich dadurch die Kundinnen besser beraten kann. Zu welchem Anteil darf ich den Preis des Musters absetzen? Wie muss ich meine gewerbliche Nutzung dieser Produkte bzw. des Lebensmittels (s. oben) nachweisen können, wenn ich sie von der Steuer absetzen möchte?
Antwort
Ihre Frage ist mehr eine "Tatfrage" als eine steuerliche. Sie müssen sicherlich eine Aufzeichnung darüber führen, was Sie für Fremde zubereitet haben und welcher Anteil im privaten Bereich verbracht wurde. Sicherlich wird das Finanzamt Ihre Familie nicht als beruflich veranlassten Testesser akzeptieren, da aufgrund der "typisierenden" Betrachtungsweise insofern von einer überwiegend privaten Veranlassung ausgegangen wird.
Das Gleiche gilt für die Muster bzw. Grundausstattung. Die Aufteilung zwischen betrieblichen und privaten Kosten wird also im Schätzungswege erfolgen müssen. Je mehr Sie aufzeichnen (bsp. Mengenangaben von Rezepten etc.) Umso überzeugender ist der gefundene Aufteilungsmaßstab. Im Extremfall kann das Finanzamt allerdings die etwaig erklärten Verluste als sog. steuerliche Liebhaberei insgesamt nicht anerkennen, obwohl Ihr Aufteilungsmaßstab nicht bestritten wird.
Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
April 2015
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