Frage
Im Hauptberuf bin ich teilbeschäftige Beamtin. Seit vielen Jahren praktiziere ich Yoga, weil ich das so erfüllend finde, habe ich eine Übungsleiterausbildung für Schwangerschafts-Yoga absolviert und eine große Yoga-Ausbildung jetzt fast abgeschlossen. Seit einiger Zeit unterrichte ich (vom Dienstherrn genehmigt) an einer Familienbildungsstätte in Kursform.
Diesbezüglich hatte ich an das Finanzamt eine Mitteilung gemacht, über das erreichte Honorar reiche ich in meiner Einkommensteuer-Erklärung den Nachweis ein, bisher fiel es immer unter die Übungsleiterpauschale. Nun habe ich dieses Jahr zum ersten Mal auch auf Honorarbasis für einen privaten Anbieter (Yogaschule) gearbeitet. Dieser benötigt nun von mir über das gezahlte Honorar (180 Euro) eine Rechnung. Muss ich diesbezüglich jetzt beim Finanzamt noch eine extra Steuernummer anfordern und eine Rechnung mit laufender Nummer schreiben (die Familienbildungsstätte benötigt ja keine Rechnung)?
Weiter plane ich meine Tätigkeit auszuweiten und habe eine geeignete kleine Wohnung mit einem großen Raum zum Üben angeboten bekommen. Es soll auch nicht eine Riesenschule direkt werden, ich denke an ca. drei Termine pro Woche mit höchsten 5-6 Teilnehmern, evtl. noch bei Nachfrage zusätzliche Einzelstunden.