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Wellnessmasseurin: Rechnung ausstellen?

Frage

Mein Kunde möchte eine Rechnung von mir ohne Mehrwertsteuer, um sie bei der privaten Versicherung einreichen zu können. Darf ich als nicht staatlich geprüfte Wellnessmasseurin so eine Rechnung ausstellen?

Antwort

Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ist auf Rechnungen auszuweisen und demzufolge zu erheben bis auf zwei Ausnahmen:

  1. Sie gehören entweder zu den Kleinunternehmern: Also: Ihr Umsatz lag im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro.
    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
    und/oder
  2. Sie gehören einer Berufsgruppe nach Paragraph 4 Absatz 14 a Umsatzsteuergesetz an.
    Letzteres ist nicht der Fall, siehe:
    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Wenn Punkt 1 ebenfalls nicht auf Sie zutrifft, dann ist eine Rechnung ohne Mehrwertsteuerangabe demzufolge unzulässig.

Die Einreichung einer Rechnung bei einer privaten Krankenversicherung ist jedoch auch mit Angabe der Steuer problemlos möglich. Erfragen Sie daher am besten die durch die Versicherung benannte Rechtsgrundlage bei Ihrer Klientin/Ihrem Klienten an Hand derer die private Versicherung die Kosten tragen oder eben nicht übernehmen möchte, die in Verbindung zur Besteuerung der Leistung stehen soll.

Die Kostenübernahme kann jedoch natürlich auf Grund anderer Begebenheiten durch die private Krankenversicherung abgelehnt werden.

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2017

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