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Warenausfuhr nach Österreich und der Schweiz: Rechnungsstellung?

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Frage

Wir möchten an Messen in Österreich und in der Schweiz teilnehmen und vor Ort auch unsere Waren verkaufen. Wie muss die Rechnung dann ausgestellt sein, wenn aus Deutschland geliefert wird? Normalerweise benötige ich einen Nachweis, dass die Ware ins Ausland transportiert wurde, das fällt in diesem Fall ja weg.

Antwort

Ihre Frage ist leider nicht eindeutig. Sollten Sie die Ware zu einer Messe mitnehmen, steht der Käufer der Ware beim Grenzübertritt noch nicht fest, so dass Sie keine Lieferung aus Deutschland an den späteren Verkäufer erbracht haben können. Im Falle Österreich liegt eine innergemeinschaftliche Verbringung vor, die als solche sowohl in Deutschland als auch in Österreich zu erklären ist. Im Falle Schweiz ist die Ware beim Zoll anzumelden und das Schweizer Recht anzuwenden.

Sie sollten sich deswegen diesbezüglich weiteren steuerlichen Rat einholen. Evtl. ist Ihnen der ausländische Messebetreiber behilflich. Falls Sie aber direkt aus Deutschland liefern - also ohne Messestandort-, benötigen Sie im Falle Österreich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Eingangsbestätigung des gewerblichen Käufers - ein Ausfuhrnachweis ist nicht mehr ausreichend - um die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung zzgl. der zentralen Meldung (ZM) erklären zu können.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Januar 2014

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