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Vermittlung von Personal: Rechnungsstellung?

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Frage

Ich habe eine Frage bzgl. der Rechnungsstellung und Versteuerung von Vermittlungsgeschäften (Vermittlung von Personal), wobei der Arbeitgeber die Gebühr zahlen muss. Muss hier die MwSt hinzugerechnet werden und ist dies USt-voranmeldepflichtig?

Antwort

Sie haben die Möglichkeit, sollte die Vermittlungstätigkeit im Kalenderjahr 17.500 Euro nicht übersteigen, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG zu fungieren. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen und können auch keine Vorsteuer abziehen.

Wenn die Umsatzgrenze 17.500 Euro übersteigt, sind Sie mit 19 % umsatzsteuerpflichtig. Sie berechnen das Honorar netto und schlagen dann auf den Nettobetrag 19 % USt.

Zum 10. des Folgemonats ist eine USt-Voranmeldung abzugeben und die USt abzüglich der Vorsteuer an das Finanzamt zu zahlen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Mitglied der Steuerberaterkammer München
April 2019

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