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Übersetzerin: Rechnungsstellung?

Frage

Als ehemalige VHS-Lehrerin und freie Übersetzerin erhielt ich vom Finanzamt eine Zusatzsteuernummer. Ich habe Belege zugereicht. Nun bin ich 80 Jahre alt und übersetze nur noch ab und zu, lese aus meinen Büchern. Was ist erforderlich für das Finanzamt; was muss meine Rechnung enthalten?

Antwort

Eine Rechnung muss grundsätzlich folgende Daten enthalten (§ 14 UStG):

  • Vollständige Namen und Anschrift der leistenden Unternehmerin oder des leistenden Unternehmers sowie der Epfängerin bzw. des Empfängers
  • Steuernummer der leitenden Unternehmerin oder des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Umfang und Art der Leistung
  • Leistungszeitraum bzw. -punkt
  • Steuersatz
  • Angabe Entgelt

Je nach Sachverhalt können sich auch weitere Pflichtangaben ergeben.

Als VHS-Lehrerin und freie Übersetzerin fallen Sie nicht unter § 4 Nr. 14 UStG, da es sich hierbei um bestimmte Heilbehandlungen handelt.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt SteuerberatungReihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln

Stand:
April 2020

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