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Studentin: zweite selbständige Tätigkeit anmelden?

Frage

Ich bin Masterstudentin (Fachrichtung Biologie), bekomme Bafög und schreibe nebenher Artikel mit Bezug zur Wildbiologie für eine Zeitschrift (ca. 4-6 Artikel pro Jahr). Für einen Artikel stehen mir 150 Euro zu. Damit ich diese in Rechnung stellen kann, benötige ich eine Steuernummer und werde daher seit kurzem beim Finanzamt für die Einkommensteuer (Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG) geführt. Zusätzlich möchte ich nun von mir entworfene Infoplakate verkaufen. Zunächst ist dies als einmalige Aktion geplant, bei der Gewinne von max. 200 Euro erwartet werden.

  1. Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden bzw. empfiehlt sich dies jetzt bereits, da eventuell in Zukunft weitere Verkäufe folgen könnten?
  2. Können/Müssen bei diesen Verkäufen die Rechnungsnummern fortlaufend den Rechnungsnummern der Artikel folgen oder ist das separat?
  3. Muss auf die Rechnungen für den Verkauf ebenfalls ein Vermerk, dass nach §19 UStG keine Umsatzsteuer verlangt wird?

Antwort

Sie sind ja beim Finanzamt schon mit einer Steuernummer registriert. Sie brauchen deshalb bei Ausweitung Ihrer selbständigen Tätigkeit kein neues Gewerbe anmelden.

Im Rahmen Ihrer jährlichen Erklärung geben Sie bitte alle Einnahmen und Ausgaben, die im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit anfallen, an.

Bei der Umsatzsteuer haben Sie die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG gewählt, d.h. da Ihr Umsatz = Einnahmen unter 17.500 Euro p.a. bleibt, weisen Sie keine MwSt aus.

Bei der Umsatzsteuer gehören beide Bereiche einheitlich zu Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmen.

Alle Ausgangsrechnungen müssen eine fortlaufende Nummer haben, also für die gesamte Tätigkeit (Artikel bzw. entworfene InfoPlakate). Sie können auch die zwei Sparten trennen, dann aber extra Nummernkreise, z.B. Artikel A-001 ff, und Infoplakate B-001 fff, kann aber auch alles 001 fff sein.

Auch auf den Rechnungen für die Infoplakate muss Steuernummer und Vermerk „keine USt, da Kleinunternehmer § 19 UStG“ enthalten sein.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
November 2016

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