Frage
Ich bin Masterstudentin (Fachrichtung Biologie), bekomme Bafög und schreibe nebenher Artikel mit Bezug zur Wildbiologie für eine Zeitschrift (ca. 4-6 Artikel pro Jahr). Für einen Artikel stehen mir 150 Euro zu. Damit ich diese in Rechnung stellen kann, benötige ich eine Steuernummer und werde daher seit kurzem beim Finanzamt für die Einkommensteuer (Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG) geführt. Zusätzlich möchte ich nun von mir entworfene Infoplakate verkaufen. Zunächst ist dies als einmalige Aktion geplant, bei der Gewinne von max. 200 Euro erwartet werden.
- Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden bzw. empfiehlt sich dies jetzt bereits, da eventuell in Zukunft weitere Verkäufe folgen könnten?
- Können/Müssen bei diesen Verkäufen die Rechnungsnummern fortlaufend den Rechnungsnummern der Artikel folgen oder ist das separat?
- Muss auf die Rechnungen für den Verkauf ebenfalls ein Vermerk, dass nach §19 UStG keine Umsatzsteuer verlangt wird?