Navigation

Start der Umsatzsteuerpflicht: Honorare neu verhandeln?

Frage

Ich bin Dienstleister und arbeite als Subunternehmer. Ab kommendem Jahr bin ich in der Umsatzsteuerpflicht. Meine Frage betrifft meine Honoraranpassung. Kann ich mein Nettohonorar weiter nutzen und die USt. einfach ab jetzt draufrechnen, da ich ja an einen Dienstleister berechne, der die Vorsteuer gegenrechnen kann und somit keine höheren Kosten hat oder muss ich meine Honorare neu verhandeln? Was ist hier üblich?

Antwort

Es ist davon auszugehen, dass Sie schriftlich oder mündlich einen bestimmten Betrag vereinbart haben. Motto: „Für meine Leistung xxxx berechne ich 1.000,00 Euro“.

Wenn Sie bislang Ihre Rechnungen dem obigen Motto folgend ausgestellt haben, ab 1.1.2020 diese Leistung jedoch mit 1.000,00 Euro + 19% USt. = 1.190,00 Euro in Rechnung stellen, werden viele Rechnungsempfänger diese nicht bemängeln, da Ihre Kosten, wie Sie sehr richtig feststellen, sich nicht geändert haben.

Rechtlich jedoch ist der Sachverhalt anders zu beurteilen. Der Rechnungsempfänger kann sich darauf berufen, dass der vereinbarte Betrag die Umsatzsteuer beinhaltet.

Ich empfehle Ihnen daher, rechtzeitig vor dem 1.1.2020 ein Schreiben an Ihre Kunden zu versenden, wonach alle Ihre Rechnungen ab dem 1.1.2020 mit der vereinbarten Vergütung ZUZÜGLICH Umsatzsteuer erstellt werden müssen. Um sicherzugehen, sollten Sie die Kunden bitten, den Zugang des Schreibens zu bestätigen und den Inhalt zu akzeptieren.

Quelle: Dipl. Oec. Dr. J.R. Lüders
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Partnerschaftsregister: Registergericht Hamburg, Registernummer PR988
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben