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Schüler: Rechnung für App stellen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine App für meine Schule zur Informationsvermittlung geschrieben und die Schule möchte mich nun dafür entlohnen. Ist dabei eine MwSt. abzugeben oder ist diese steuerfrei und muss auch nicht beim Finanzamt gemeldet werden oder wie ist das? Muss ich bei der Erstellung der Rechnung, welche für die Schule ist, etwas Genaues beachten?

Antwort

Für Ihre geleistete Arbeit schreiben Sie eine Rechnung an die Schule.
Wir gehen davon aus, dass es eine einmalige Angelegenheit ist.
Umsatzsteuer ist nicht in Rechnung zu stellen, weil Sie Kleinunternehmer sind.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
Name + Anschrift
Datum
Steuernummer, ersatzweise „Steuerliche Identifikationsnummer“, Rechnungsnummer.
Als Text: für die Erstellung einer App zur Informationsvermittlung berechne ich ........ Euro.
Zusatz: „Ich bin Kleinunternehmer gem. § 19 UStG“.
Bankverbindung
Unterschrift

Wir gehen davon aus, dass es sich um einen Kleinbetrag handelt. Wenn Sie dann noch zusätzlich einen Schüler- oder Studentenjob haben und dafür Gehalt beziehen, melden Sie alles insgesamt in einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
September 2018

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