Antwort
Für Ihre geleistete Arbeit schreiben Sie eine Rechnung an die Schule.
Wir gehen davon aus, dass es eine einmalige Angelegenheit ist.
Umsatzsteuer ist nicht in Rechnung zu stellen, weil Sie Kleinunternehmer sind.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
Name + Anschrift
Datum
Steuernummer, ersatzweise „Steuerliche Identifikationsnummer“, Rechnungsnummer.
Als Text: für die Erstellung einer App zur Informationsvermittlung berechne ich ........ Euro.
Zusatz: „Ich bin Kleinunternehmer gem. § 19 UStG“.
Bankverbindung
Unterschrift
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen Kleinbetrag handelt. Wenn Sie dann noch zusätzlich einen Schüler- oder Studentenjob haben und dafür Gehalt beziehen, melden Sie alles insgesamt in einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018.
Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
September 2018
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