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Pro-bono-Auftrag: Rechnung stellen?

Frage

Ich bin angehende freiberufliche Lektorin und möchte gern einen Pro-bono-Auftrag erfüllen. Muss ich für diesen eine Nullrechnung mit fortlaufender Rechnungsnummer erstellen? Ich bin Kleinunternehmerin.

Antwort

Eine ordnungsmäßige Rechnung müssen Sie nur dann stellen, wenn Sie gegenüber einem Unternehmer über eine Leistung abrechnen und er eine Rechnung von Ihnen verlangt. Für eine aus betrieblichen Gründen unentgeltlich erbrachte Leistung müssen Sie keine „Nullrechnung“ stellen.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
August 2019

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