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Kleinunternehmer: Rechnungsstellung bei Lieferungen ins Ausland?

Frage

Ich bin Kleinunternehmer gemäß Kleinunternehmerregelung § 19 UStG mit Umsatzsteueridentifikationsnummer. Muss ich bei Lieferungen ins Ausland (CH und Ö) die Mehrwertsteuer ausweisen und abführen? Das Finanzamt sagte mir, dass ich als Kleinunternehmer MIT Umsatzsteueridentifikationsnummer die MwSt ans Finanzamt schicken muss. In welche Spalte fällt dies bei der Umsatzsteuererklärung?

Antwort

Zunächst einmal ist es für den Ausweis von Umsatzsteuer völlig unerheblich, ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben oder nicht. Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen, hängt vielmehr davon ab, wo sich der Ort der Lieferung nach der Definition des Umsatzsteuergesetzes befindet.

Wenn Sie als Kleinunternehmer im geringen Umfang Waren ins Ausland versenden und Ihr Abnehmer kein Unternehmer ist, gelten für Sie im Normalfall keine besonderen Regeln für Ihre Umsatzsteuerberechnung. Sie stellen Ihre Rechnung wie gewohnt als Kleinunternehmer aus. Das gilt nicht, wenn Sie die Lieferschwelle nach Österreich überschreiten (35.000 Euro), was bei Ihnen als Kleinunternehmer nicht der Fall sein dürfte, oder Sie freiwillig auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet haben. Tritt dagegen Ihr Kunde mit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf (was nur bei Lieferungen nach Österreich, nicht aber in die Schweiz der Fall sein kann), ist Ihr Abnehmer dazu verpflichtet, eine Erwerbsbesteuerung durchzuführen. Darauf müssen Sie in Ihrer Rechnung dann hinweisen.

Auch bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gibt es Besonderheiten, also beispielsweise bei Tabakwaren oder Spirituosen.

Diese Antwort auf Ihre Frage gilt nur den einfachen Grundfall, dass Sie als Kleinunternehmer Gegenstände, für die es keine Sonderregeln gibt, in geringem Umfang an Privatpersonen versenden. Es existiert für den internationalen Warenverkehr eine große Anzahl umsatzsteuerlicher Ausnahmen und Spezialregelungen. Ohne die genaue Kenntnis darüber, welche Art von Waren Sie versenden, ob Ihre Abnehmer Privatpersonen oder Unternehmer sind, wer die Versendung veranlasst etc. ist keine Aussage darüber möglich, wie die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Verkäufe korrekt durchzuführen ist. Auch kann es eine Rolle spielen, ob Ihre Abnehmer in Österreich (EU) oder der Schweiz (Nicht-EU) ansässig sind.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
März 2018

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