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Kleinunternehmen plus umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen: Rechnungsstellung?

Frage

Ich betreibe ein Einzelgewerbe als Kleinunternehmer (umsatzsteuerbefreit) und habe auch eine Steuernummer für dieses Gewerbe erhalten. Nun habe ich ein zweites Gewerbe angemeldet, bei dem ich Umsatzsteuer abführen muss/will. Für diese neue Anmeldung habe ich ebenfalls eine Steuernummer sowie eine USt-IdNr. bekommen. Beide Gewerbe haben unterschiedliche Adressen. Ich bin nun verwirrt, welche Steuernummer/USt-IdNr. und welche Adresse ich nun auf meinen jeweiligen Rechnungen angeben soll und ob ich beim ersten, älteren Gewerbe nun auch die Umsatzsteuer abführen muss oder nur beim neu gegründeten?

Antwort

Nach § 2 Umsatzsteuergesetz sind Sie ein (einheitlicher) Unternehmer. Hieraus folgt, dass Sie als Unternehmer für alle selbständigen/gewerblichen Tätigkeiten nur einheitlich das Wahlrecht nach § 19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmer, ja oder nein) ausüben können. Überschreiten Sie im vorangegangenen Jahr die Gesamtumsatzgrenze von 22.000,00 Euro und im laufenden Jahr die Gesamtumsatzgrenze von 50.000,00 Euro, so sind Sie zur Abführung von Umsatzsteuer (in beiden Gewerben) verpflichtet.

Eigentlich durfte keine neue Umsatzsteuernummer vergeben werden. Für Einkommensteuer- und Gewerbesteuerzwecke können allerdings für beide gewerblichen Tätigkeiten jeweils eigene Steuernummern vergeben werden. Diese sind für die Einkommensteuererklärung und ggf. für die Gewerbesteuererklärung relevant.

Auf allen Rechnungen sollte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), sowie die Steuernummer und die Adresse der jeweiligen Gewerbe angegeben werden.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Januar 2020

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