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Friseur: Umsatzsteuer auf Rechnungen aufführen?

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Frage

Soll ich als Friseur - auch wenn ich kein Kleinunternehmer bin - die MwSt. gesondert auf der Rechnung aufführen? Also wenn ich umsatzsteuerpflichtig bin? Gibt es nicht für den Friseur und einige andere Berufe eine andere Regelung?

Antwort

Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Sie müssen sogar auf Ihrer Rechnung darauf hinweisen, dass Sie Kleinunternehmer sind und keine USt ausweisen. Der Hinweis ist an keine besondere Form gebunden. Besondere Formvorschriften für Friseure gibt es nicht. Sie haben allerdings die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren. Die Vor- und Nachteile der Option müssen jedoch wirtschaftlich abgewogen werden.

Sollten Sie kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sein, muss grundsätzlich auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
Allerdings bestehen Vereinfachungen für sog. Kleinbetragsrechnungen (bis 150 Euro brutto): kein gesonderter USt-Ausweis - aber Angabe des Steuersatzes.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf
September 2014

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