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Freiberufler-GbR gründen: Rechnungsstellung? Gewinnaufteilung?

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Frage

Ich möchte eine Freiberufler-GbR gründen. 1. Kann ich als Gesellschafter auch Rechnungen an die GbR als Freiberufler stellen? 2. Können die Gesellschafter den Gewinn nach Belieben aufteilen jedes Jahr anders oder muss ein Satz z.B. 50/50 am Anfang festgelegt werden?

Antwort

Als Gesellschafter einer GbR können Sie an diese Personengesellschaft Rechnungen stellen. Hierbei werden die Einnahmen jedoch nicht Ihrem Einzelunternehmen zugeordnet, sondern werden als Sonderbetriebseinnahme bei der GbR berücksichtigt. Zusätzlich sind die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten Sonderbetriebsausgaben und sind somit nicht in Ihrem Einzelunternehmen abzuziehen.

Die Gewinnverteilung einer GbR erfolgt grundsätzlich nach Köpfen. Eine andere Verteilung kann vertraglich geregelt werden und durch eine zusätzliche Gesellschaftervereinbarung jährlich variieren.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
November 2018

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